Hörprüfungen

Wenn das Gehör nachlässt, Töne verzerrt wahrgenommen werden oder Ohrgeräusche auftreten, kann eine Hörprüfung Klarheit schaffen. In der Praxis werden verschiedene Tests durchgeführt, um die Hörfähigkeit zu überprüfen und mögliche Ursachen für Veränderungen festzustellen.

Je nach Situation kommen subjektive und objektive Hörtests zum Einsatz:
Subjektive Tests erfordern aktive Mitarbeit und geben Aufschluss über das persönliche Hörvermögen.
Objektive Tests erfolgen ohne Rückmeldung der getesteten Person – auch für Neugeborene und Kleinkinder geeignet.

Durchgeführte Untersuchungen:

Audiogramm: Standard-Hörtest zur Bestimmung der Hörschwelle
Sprachaudiogramm: Überprüfung des Sprachverstehens
Otoakustische Emissionen (OAE): Test der äußeren Haarzellen in der Hörschnecke
Hirnstammaudiometrie (AABR/BERA): Messung der Hörnervenaktivität
Cochleascan: Frequenzspezifische Ermittlung der Hörschwelle
Impedanzmessung: Prüfung der Trommelfellbeweglichkeit und des Mittelohrdrucks

Die Ergebnisse der Hörprüfung bilden die Grundlage für weitere diagnostische Schritte oder eine gezielte Therapie. Falls erforderlich, kann eine Anpassung von Hörgeräten oder eine Überweisung an spezialisierte Zentren erfolgen.